Reiserücktrittsversicherung in 4 Schritten
Die Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) deckt Stornierungskosten, die entstehen, wenn die Reise ins Ausland unerwartet nicht angetreten werden kann. Versicherungsgründe sind beispielsweise eine akute Erkrankung der reisenden Person oder eines Angehörigen, ein schwerer Unfall oder Schwangerschaft.
Selbstbehalt: Bei einer unerwartet schweren Erkrankung beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,00 je versicherte Person, wenn keine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist.
Bedingungen
Die Versicherung ist mit der Buchung der Reise abzuschließen, jedoch spätestens 30 Tage vor Ausreise.
Ein Abschluss ist ausschließlich für Reisen in ein anderes Land möglich.
Abschluss der Reiserücktrittskostenvesicherung (RRV)
- Erstellen eines Angebots: Auf Basis der eingegebenen Eckdaten wird geprüft, ob die Reiserücktrittskostenversicherung zur Verfügung steht.
- Persönliche Daten: Eingabe und Auswahl der Zahlungsoption
- Prüfung & Zahlung: Bestätigung der Angaben und Weiterleitung zur gesicherten Zahlungsseite
- Versicherungsdokumente: nach erfolgreicher Zahlung steht die Versicherungsbestätigung zur Verfügung; zusätzlich automatisierter Versand per E-Mail
Du kannst den Gesamtbetrag für deine Versicherung per Kreditkarte oder Paypal zahlen oder das Lastschriftverfahren von einem deutschen Konto wählen. CareMed bucht die Versicherungsprämie automatisch ab.
Familien können eine Versicherung für die gesamte Familie abschließen, indem der Gesamtreisepreis angegeben wird. Angehörige der versicherten Person sind als Risikopersonen ebenfalls versichert.
Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen, schließt jeder Reisende die Rücktrittskostenversicherung für den eigenen Kostenanteil ab. Es besteht Versicherungsschutz für Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
Beispiel: Zwei Freunde haben gemeinsam eine Reise gebucht und schließen einzeln eine Rücktrittkostenversicherung bei CareMed ab. Sollte einer der Reisenden aufgrund eines versicherten Ereignisses wie z.B. eines unerwarteten Krankenhausaufenthaltes nicht reisen können, werden auch die Stornokosten für die zweite Person übernommen.